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IT-Recht

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Die zentrale Domainvergabestelle in Deutschland (DENIC) ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Domain zu sperren.


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Anrufe, durch die Handybesitzer gezielt zu einem kostenintensiven Rückruf veranlasst werden sollen, können unzulässige belästigende Werbung darstellen.


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Die Registrierung einer Domainadresse ohne eigene Verwendungsabsicht ist nur dann eine sittenwidrige Behinderung, wenn die Reservierung ausschließlich dazu dient, die Domain für einen Konkurrenten zu sperren.


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Die von der Deutschen Telekom AG angebotenen Tarife "Aktiv Plus xxl (neu)" und "AktivPlus basis calltime 120" sind möglicherweise wettbewerbswidrig.


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Die Impressumspflicht nach § 6 TDG wird auch dann durch den Betreiber einer Website eingehalten, wenn deren Impressum erst durch zweimaliges "Mausklicken" erreicht wird.


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Wer eine Domain mit seinem bürgerlichen Familiennamen einrichten möchte, besitzt ein vorrangiges Interesse gegenüber anderen Domaininhabern.


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Der Betreiber eines Internetangebotes mit einer ECard-Funktion hat die Verpflichtung, die unerwünschte Zusendung von Werbe-Emails zu verhindern.


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Ein direkter Link auf allgemein zugängliche Informationen stellt weder eine Wettbewerbsverletzung noch eine Urheberrechtsverletzung dar.


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Wer seiner Pflicht zu einer Datensicherung nicht ausreichend nachgekommen ist, hat bei Datenverlust keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen einen EDV-Dienstleister.


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Ein neues Urteil legt fest, dass die Kosten für Updates von Standardsoftware sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind.


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