Unternehmen müssen nicht zum Absender von Werbe-eMails in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, um einen gerichtlich durchsetzbaren Unterlassungsanspruch geltend machen zu können.
Mehr erfahrenDer Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen ist unzulässig, wenn der Softwareanbieter die Abtretbarkeit der Nutzungsrechte in seinen AGB ausdrücklich ausgeschlossen hat.
Mehr erfahrenZwischen einem regionalen Gewerbetreibenden und einem Internethändler kann ein Wettbewerbsverhältnis bestehen.
Mehr erfahrenEs genügt für die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei einem Kauf im Internet, wenn der Verwender die Möglichkeit zum Ausdrucken oder dauerhaften Speichern erkennbar anbietet.
Mehr erfahrenEine AGB-Klausel, wonach das Guthaben auf Prepaid-Karten mit Ablauf des Gültigkeitsdatums verfällt, kann unwirksam sein.
Mehr erfahrenBisher konten kleinere Firmen nur mit viel Aufwand die Anforderungen an den elektronischen Versand von Rechnungen erfüllen. Nun bietet ein Unternehmen der Bundesdruckerei ein Verfahren an, mit dem auch ohne teure Infrastruktur der günstigere elektronische
Mehr erfahrenDomaingrabbing kann auch dann eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung sein, wenn nur durch die Verwendung der Domain der Ruf Dritter geschädigt wird, ohne dass die Inhalte selbst sittenwidrig sein müssen.
Mehr erfahrenDer Handel mit "gebrauchten" Lizenzen für Software kann eine Urheberrechtsverletzung sein.
Mehr erfahrenEin Unternehmen darf keine Emails an seine Kunden versenden, wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, dass im Falle von Schweigen eine Vertragsänderung eintritt.
Mehr erfahrenBei einer Internetdomain können nur die gesamten schuldrechtlichen Ansprüche des Domaininhabers gegenüber der Vergabestelle gepfändet werden.
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