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IT-Recht

Werden nur unwesentliche Teile einer Software ausgelesen und temporär gespeichert, so greift eine automatisierte Suchsoftware nicht in die Rechte des Datenbankinhabers ein.
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 18.08.2010


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Ein Anschlussinhaber muss das Downloadverbot für seine Kinder auch überwachen, wenn er nicht selbst in Haftung genommen werden will.


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Hersteller von Markenprodukten dürfen ihren Vertriebspartnern die Nutzung bestimmter Vertriebsformen, etwa von Auktionsplattformen im Internet, untersagen.


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Internetkäufe zu einem irrtümlich viel zu niedrig eingestellten Preis sind nur dann ein echtes Schnäppchen, wenn der Verkäufer sich durch einen Vertrag rechtlich bindet.


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Eine Änderung im Fernabsatzrecht erfordert die Anpassung der Widerrufsbelehrung, um Abmahnungen zu vermeiden.


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Auch wenn die Umsatzsteuer-Identnummer nur dem Finanzamt nützt, muss sie im Impressum stehen. Daher ist die fehlende Angabe als Wettbewerbsverstoß abmahnfähig.


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Nur wenn der Empfänger selbst seine Mailadresse angegeben hat, dürfen ihm Werbemails zugeschickt werden.


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Verschiedene Änderungen sollen Verbraucher künftig besser vor unerwünschten Werbeanrufen und untergeschobenen Verträgen schützen.


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eMails im Postfach unterliegen den Vorschriften für die Postbeschlagnahme.


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Wenn die Versandkosten über einen eindeutigen Link eingesehen werden können, ist dies ausreichend.


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