Die in einem Fahrzeug installierte Manipulationssoftware, welche die korrekte Messung der Stickoxidwerte verhindert, stellt eine negative Abweichung von der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Autos dar. Das Aufspielen eines Software-Updates kann den Sachmangel am Fahrzeug nicht beseitigen. Denn auch wenn der technische Mangel beseitigt wird, bleibt das Fahrzeug ein solches, das vom Abgasskandal betroffen war. Dieser Mangel haftet dem Fahrzeug dauerhaft an.
Normen: BGB § 275 Abs. 1, § 326 Abs. 5, § 434 Abs. 1 S. 1, S. 2, § 437, § 439 Abs. 2, § 441; ZPO § 138, § 287