Das Landgericht Augsburg hat entschieden, dass die Volkswagen AG dem Käufer eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Pkw den vollständigen Kaufpreis wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Zug um Zug gegen Herausgabe und Übereignung des Fahrzeugs erstatten muss. Eine Nutzungsentschädigung müsse der Käufer nicht entrichten. Dies gelte auch dann, wenn der Kauf des Fahrzeugs bereits sechs Jahre her ist.
Normen: BGB § 281 Abs. 1, Abs. 2, § 440, § 826; ZPO § 32, § 92, § 709