Wann stellt die Verwendung des Feldes "von" auf Amazon eine Irreführung dar? Die Angabe "von" bei Amazon-Artikeln ist dann irreführend und damit unzulässig, wenn der Amazonhändler, der ein "no-name-Produkt" anbietet, die Amazon-Artikel-Anlage erstellt ohne gleichzeitig der Hersteller der Ware zu sein.
Eine Irreführung liegt nicht vor, wenn der Händler zumindest Quasi-Hersteller ist, also das Produkt exklusiv im Auftrag des Händlers produziert wird. Das Erstellen von mehreren identischen Artikelanlagen auf Amazon ist ebenfalls unzulässig.
OLG Hamm, Urteil OLG Hamm 4 U 73 18 vom 22.11.2018