Der Europäische Gerichtshof kam zu der Entscheidung, dass das Luftfahrtunternehmen dem Verbraucher im Fall der Annullierung eines Fluges auch die Provision erstatten muss, die dem Vermittlungsunternehmen zukommt. Der Erstattungsanspruch bestehe allerdings nur in voller Höhe, wenn die Fluggesellschaft von den Provisionszahlungen Kenntnis hatte. Ob die Provision möglicherweise ohne Wissen der Fluggesellschaft festgelegt wurde, muss das nationale Gericht ermitteln.
Normen: Verordnung (EG) Nr. 261/2004